Wir richten mühelos eine interne Meldestelle ein. Sie profitieren vom Schutz vor Sanktionen.
Schnell und einfach die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erfüllen.
Maximale Kosteneffizienz und Transparenz durch monatliche Festpreise.
Fristgerecht & datenschutzkonform.
Stellung Ombudsperson
Übernahme & Einrichtung der Meldestelle
Kein Implementierungsaufwand
Datenschutz-konform
Fristgerecht
Technologie, der wir vertrauen – Flexibilität, die Sie wählen.
Für die technische Umsetzung der internen Meldestelle setzen wir auf die bewährte Softwarelösung unseres Technologiepartners ByteBlick GmbH – datenschutzkonform, revisionssicher und speziell für die Anforderungen des HinSchG entwickelt. Je nach Bedarf wählen Sie zwischen zwei Modellen:
Full-Service
Neben der Einrichtung übernehmen wir auch den laufenden Betrieb – von der Entgegennahme bis zur fristgerechten Bearbeitung eingehender Meldungen.
Tool-only-Modell
Wer lediglich die Softwarelösung benötigt, nutzt das Tool eigenständig. Sie erhalten eine rechtskonforme Lösung – mit genau dem Umfang, den Ihr Unternehmen braucht.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich, welches Modell zu Ihrer Situation passt.
Experten-FAQ zum
Hinweisgeberschutz
Das seit dem 02. Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz wirft Fragen auf.
Wer darf als interne Meldestelle fungieren?
Wie müssen Hinweisgebende informiert werden?
Was ist beim Einrichten einer internen Meldestelle zu beachten?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz.